Kein Scherz:

Ab 1. April generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bikes

Der Entcheid des Bunderats Mitte Dezember überraschte: Obwohl Veloverbände und Branchenorganisationen in der Vernehmlassung ihre Vorbehalte gegenüber einer generellen Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bikes geäussert hatten, führt die Landesregierung nun just diese als erstes Land in Europa bereits per 1. April ein – ohne Ausnahme für E-Mountainbiker und E-Rennradfahrer.

Ab 1. April 2022 gilt für alle E-Bikes die Pflicht für Tagfahrlicht.

Immerhin lässt der Gesetzgeber auch Ansteck-Akkulichter gelten, die zum Nachzuladen und für den Diebstahlschutz entfernt werden können. Tagsüber muss nur das Vorderlicht brennen. Dennoch muss auch ein Rücklicht angebracht sein, denn es könnte ja sein, dass man durch einen Tunnel fährt. Bei bereits bestehenden Lichtanlagen kann auch diese tagsüber eingeschaltet werden – gleich, wie bei der Tagfahrlichtregelung bei Auto und Töff.

Aus aktuellem Anlass findet sich im Magazin easybiken ein Licht-Special. Die Ausgabe 1•2022 lässt sich direkt online bestellen.

aus: easybiken, Heft Nr. 1•2022

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